Sehr geehrter Herr Jakob,
im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses durch die Verwaltung beantworten zu lassen
Begründung:
Bereits zu Lebzeiten können Personen „ihren“ Baum aussuchen und die Grabstätte im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten sind als Alternative zu den im Umland angebotenen Friedwaldbestattungen zu sehen – mit dem entscheidenden Vorteil für viele Langenfelder*innen, sich selbst oder die Angehörigen an ihrem Heimatort bestattet zu wissen.
Auszug aus der Langenfelder Satzung: „Baumgrabstätten sind Aschengrabstätten an Bäumen in einem für Baumbestattungen vorgesehenen Grabfeld, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit der Erwerberin oder dem Erwerber bestimmt wird. An einem Baum werden acht Grabstätten vorgesehen. Die Asche darf nur in einer kompostierbaren Kapsel ohne Schmuck- oder Überurne beigesetzt werden. Die Pflege und Unterhaltung der Baumgrabstätten obliegt dem Friedhofsträger“.
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